Überladen durch Europa? Bußgelder für Wohnmobile und Wohnwagen im Überblick
21 Januar, 2025
Auf Reisen mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen ist es wichtig, alles Nötige dabei zu haben. Allerdings ist bei der Nutzung solcher Fahrzeuge stets zu beachten, dass eine Überladung unschöne Folgen nach sich ziehen kann. Wir haben das Thema näher beleuchtet und liefern einen Überblick.
Warum ist das Gewicht so wichtig?
Wohnmobile und Wohnwagen erscheinen auf den ersten Blick als sehr stabil und kontrollierbar. Doch rasch kann das Gegenteil der Fall sein, wenn das Fahrzeug überladen wurde. Nicht nur die Fahrstabilität nimmt ab, in Kurven droht man leichter auszubrechen. Gleichzeitig verlängert sich der Bremsweg ungemein.
Generell leidet die gesamte Fahrsicherheit, weswegen es stets eine Selbstverständlichkeit sein sollte, das zugelassene Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Doch wann genau gilt ein Wohnmobil oder Wohnwagen als überladen?
Als überladen gilt ein Wohnmobil, wenn das zulässige Gesamtgewicht (kurz zGG) überschritten wird. Zu berücksichtigen sind hierbei das Leergewicht und die Ladung. Wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist, lässt sich der Zulassungsbescheinigung oder dem Fahrzeugschein entnehmen. Diese Richtlinie gilt für alle europäischen Länder.
Welche Strafen drohen bei Überladung von Wohnmobilen und Wohnwagen in europäischen Ländern?
Wer mit einem überladenen Wohnmobil oder Wohnwagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt wird, dem droht eine Strafe. Die Höhe dieser ist je nach Reiseland sehr unterschiedlich. Neben einem Bußgeld sammelt der Fahrer unter Umständen auch Punkte in Flensburg.
Innerhalb Deutschlands wird bei der Messung des Gesamtgewichts im Rahmen der Kontrolle eine Toleranzgrenze von bis zu 5% gewährt. Liegt der gemessene Wert unterhalb von 5%, wird keinerlei Strafe verhängt, es handelt sich trotzdem um eine Ordnungswidrigkeit.
Gut zu wissen: Zwar gibt es die Toleranzgrenze auch in anderen europäischen Ländern, jedoch gibt es nach wie vor Länder, die keinerlei Toleranzabzug gewähren. Mit dazu gehört beispielsweise Frankreich. Innerhalb von Italien wird hingegen die Grenze ebenfalls bei 5% gesteckt.
Innerhalb Deutschlands gelten die folgenden Richtlinien für Bußgelder:
- mehr als 5 Prozent: 10 Euro
- mehr als 10 Prozent: 30 Euro
- mehr als 15 Prozent: 35 Euro
- mehr als 20 Prozent: 95 Euro
- mehr als 25 Prozent: 140 Euro
- mehr als 30 Prozent: 235 Euro
Ab einer Überladung von mehr als 20 Prozent wird das Vergehen zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Daneben spielt es bei der Höhe des Bußgeldes eine Rolle, wer Halter und Fahrer des Wohnmobils gewesen ist. So drohen dem Fahrer meist geringere Strafen, während der Halter des Fahrzeugs ebenfalls mit einer (meist höheren) Strafe rechnen muss.
Wird das Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem ausländischen Fahrer betrieben, muss dieser das verhängte Bußgeld vor Ort in bar bezahlen, sofern eine Überladung festgestellt wird.
Im Ausland hingegen können die Strafen sehr viel höher ausfallen, weswegen sich jeder überlegen sollte, ob er das Risiko eingehen möchte. Hier folgt daher eine kleine Liste zu den jeweiligen Bußgeldern innerhalb der beliebtesten europäischen Urlaubsländer:
Reiseland | Bußgeld |
---|---|
Frankreich | 90 bis 750 Euro |
Italien | 60 bis 1700 Euro |
Niederlande | 130 bis 850 Euro |
Spanien | 300 bis 4600 Euro |
Schweiz | 80 bis 170 Euro |
Österreich | 36 bis 2180 Euro |
Kroatien | mindestens 40 Euro |
Interessant: Innerhalb Dänemarks wird pro überladenem Prozentsatz eine Strafe in Höhe von 10 Euro fällig.
Wie werden überladene Wohnmobile in europäischen Ländern kontrolliert?
Um das genaue Gewicht eines Wohnwagens oder Wohnmobils zu bestimmen, wird der Fahrer im Rahmen der Verkehrskontrolle seitens des Kontrollorgans zu einer Brückenwaage begleitet. Diese findet man in der Regel auf Autobahn-Rastplätzen oder Werkhöfen.
Alternativ kann die Polizei oder der Zoll auch eine mobile Radlastwaage nutzen, sofern ihnen eine solche zur Verfügung steht.
Gibt es spezielle Regeln für die Überladung von Wohnmobilen bis und über 3,5 Tonnen in Europa?
Was die Überladung eines Wohnmobils oder Wohnwagens im europäischen Ausland angeht, sind die oben stehenden Tabellen bereits sehr aufschlussreich. Je nach Gesamtgewicht haben die Nutzer des Fahrzeugs jedoch bestimmte Verkehrsregeln einzuhalten. Hier ein paar Beispiele:
- Spanien: Besitzt das Gespann eine Länge von mehr als 12 Metern, ist der Fahrer dazu verpflichtet, sein Fahrzeug entsprechend mit einer Warntafel (gelb mit rotem Rand) zu kennzeichnen. Die Warntafel (130 x 25 cm) befindet sich entweder am Heck, wahlweise ist auch die Kennzeichnung mittels zweier kleiner Schilder (jeweils 50 x 25 cm) erlaubt.
- Kroatien: Bei der Nutzung eines Wohnwagens ist der Fahrer zur Mitnahme eines zweiten Warndreiecks verpflichtet.
- Niederlande: Ein ungebremster Anhänger muss stets mit einer Sicherungsverbindung ausgestattet sein. Diese kann sowohl in Form eines Seils, eines Kabels oder einer Kette vertreten sein. Zudem muss die Sicherungsverbindung mit einer Öse am Fahrzeug oder dessen Anhängerkupplung zusätzlich gesichert werden. Ähnliche Bedingungen gelten übrigens auch für die Schweiz und Österreich.
Generell lässt sich sagen, dass es immer von Vorteil ist, sich vor der Reise über die Verkehrsregeln und Bestimmungen des entsprechenden Reiselandes genau zu informieren. Neben der Überladung spielt auch die zugelassene Höchstgeschwindigkeit eine Rolle, die in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlich ausfallen kann und je nach Gewicht des Fahrzeugs variiert.
Die richtige Gewichtsverlagerung ist entscheidend, um Bußgelder und Gefahren auf der Straße zu vermeiden. Denke daran, immer das zulässige Gesamtgewicht im Auge zu behalten – egal, wohin die Reise geht. Wie gehst du beim Packen deines Wohnmobils oder Wohnwagens vor, um Überladung zu vermeiden?
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