Wohnwagen und Wohnmobil parken – die wichtigsten Regeln im Überblick
3 September, 2019 | Update: 18/03/2024
Wo kann man seinen Wohnwagen oder sein Wohnmobil parken, wenn man nicht im Urlaub ist? Direkt vor der Haustür und an der Straße wäre natürlich sehr praktisch. Aber bei dem rasant wachsenden Campingboom und immer neuen Campingfahrzeugen auf der Straße wird es in einigen Städten schon recht eng und die Anwohner sind genervt. Hier erfahren Sie, wo Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil parken dürfen und für wie lange.
- Grundsätzliches zum Thema „Wohnwagen / Wohnmobil parken“
- Wohnwagen parken: wo und wie lange?
- Wohnmobil parken: wo und wie lange?
- Und was sagen die Nachbarn?
- Sonderregelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Parken von Wohnwagen / Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück
- Sonderfall Saisonkennzeichen
- Falsch geparkt mit Wohnwagen oder Wohnmobil: Mit welcher Strafe / Bußgeld muss ich rechnen?
Grundsätzliches zum Thema „Wohnwagen / Wohnmobil parken“
Grundsätzlich gilt für das Parken in Deutschland: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das gilt für herkömliche PKW genau so wie für Wohnwagen und Wohnmobile. Das bedeutet bei letzteren aber natürlich auch, dass man aufgrund der Größe ganz besonders darauf zu achten hat, dass das abgestellte Fahrzeug keine Behinderung für den Straßenverkehr darstellt, also zum Beispiel kein Verkehrsschild verdeckt, was bei der Höhe eines Wohnmobils natürlich schnell einmal der Fall sein kann.
Ferner sollte man sich bewusst machen, WANN man eigentlich den Verkehr behindert. Beim Abstellen sienes PKW macht man sich hier vielleicht grundsätzlich weniger Gedanken, aber sobald es um ein breites Wohnmobil geht, könnte man sich durchaus ein wenig für Zahlen und Fakten interessieren:
Wenn man mit seinem Wohnwagen oder Wohnmobil am Straßenrand parkt, muss ein Fahrzeug größtmöglicher Breite (das sind dann 2,55 m) nebst einem Sicherheitsabstand (das wären 0,5 Meter) noch an unserem geparkten Gefährt vorbeifahren können. Wann immer Sie sich hier nicht sicher sind, gilt es, schlicht abzumessen. Praktisch ist es da vielleicht, wenn man immer ein Maßband im Wohnmobil mitführt.
Wenn man aber jetzt denkt, dass man ja hier und da halbseitig auf dem Gehweg parken kann, siehe Richtzeichen 315, dann ist davon in jedem Fall abzuraten. Im Zweifelsfall werden Sie mit Ihrem Urlaubsmobil die Gewichtsgrenze von 2,8t sprengen und demzufolge ist diese Abstellvariante nicht zulässig.
Es stellt sich also die Frage, wo man sein Wohnmobil oder den Wohnwagen parken kann. Und hierbei sollte unterschieden werden zwischen rein juristischen Regeln und einem Aspekt, der sich eher auf die Wahrung eines nachbarschaftlichen Friedens bezieht. Ganz getreu dem Motto: Nicht alles, was ich tun darf, sollte ich auch tun. Dazu später mehr.
Da viele ihren Wohnwagen oder das Wohnmobil für durchaus längere Perioden parken, weil sie die Reisegefährte schlicht nicht so regelmäßig nutzen, soll an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen werden, dass in Deutschland die Pflicht besteht, nach seinem im öffentlichen Raum abgestellten also geparkten Fahrzeug zu schauen.
Als Faustregel können Sie hier in Ermangelung einer konkreten und bezifferbaren Zeitspanne von drei Tagen ausgehen. Alle drei Tage sollten Sie, für den Fall, dass wegen einer Demonstration, eines Baustelle, der Änderung der Parkregeln oder sonstigen Dingen dieser Art, Ihr geparkter Wohnwagen bzw. Ihr geparktes Wohnmobil nicht mehr vorsachriftsmäßig steht, nach diesem schauen. So haben Sie die Möglichkeit, neu angebrachte Schilder und angekündigte Park- und Halteverbote frühzeitig zu erkennen und diesen entsprechend Rechnung zu tragen.
Lieber einmal mehr nachgucken, als kostenpflichtig abgeschleppt zu werden, ist hier die Devise.
Wohnwagen parken: wo und wie lange?
Bei der Frage, wie ein Wohnwagen geparkt werden darf, ist es relevant, ob wir über den abgekoppelten Wohnwagen reden oder das Duo Wohnwagen und Zugfahrzeug meinen.
Bei einem Wohnwagen mit Zugfahrzeug gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Hier ist natürlich aufgrund der Länge insbesondere darauf zu achten, die Markierungen der Parkplätze nicht zu überschreiten. Bei so etwas kann durchaus eine Strafe fällig werden, weil es sich bei §40 Abs. 4 Nr. 4 StVO um eine bußgeldbewehrte Vorschrift handelt.
Auch sollten Sie, egal mit oder ohne Zugfahrzeug, auch die Regeln zum Parken bei Dunkelheit mit solch großen Fahrzeugen bzw. einem Wohnwagen als Anhänger auf dem Schirm haben. Diese ergeben sich aus § 17 Abs. 3 StVO und Regeln im Grunde die Notwendigkeiten zur Kenntlichmachung seines Fahrzeugs wegen der Größe bzw. des Gewichts. Ob dies für Sie relevant ist, hängt mit der Straßenbeleuchtung vor Ort und anderen Faktoren zusammen, die im Einzelfall geprüft werden sollten.
Die Regeln zur Anbringung entsprechender Beleuchtung entfallen im Übrigen dann, wenn es sich um einen Parkplatz jenseits fließenden Verkehrs handelt.
Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug, also ein abgekoppelter Wohnwagen, darf nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.
StVO § 12 Abs. 3 b: „Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.“
Es versteht sich von selbst, dass, ob mit oder ohne Zugfahrzeug, Parkplätze nicht genutzt werden dürfen, die explizit nur für PKW bestimmt sind.
Wohnmobil parken: wo und wie lange?
Wenn ihr Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 7,5 Tonnen hat und es für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, dürfen Sie es grundsätzlich für einen unbegrenzten Zeitraum an der Straße parken.
Hier gibt es – im Gegensatz zu den Regeln in Hinblick auf das Parken von Wohnwagenanhängern – keine zeitliche Begrenzung. Wenn es nicht ausdrücklich durch entsprechende Kennzeichnung verboten ist, Sie keine Schilder (siehe allgemeine Ausführungen weiter oben) verdecken oder den Straßenverkehr anderweitig behindern oder gar gefährden, ist das Parken auf ausreichend großen Stellflächen kein Problem.
Haben Sie ein Saisonkennzeichen für Ihr Wohnmobil? Dann lesen Sie in jedem Fall die Ausführungen zum Thema Sonderfall Saisonkennzeichen weiter unten.
Wiegt Ihr Wohnmobil über 7,5 Tonnen, dürfen Sie es laut StVO § 12 Absatz 3a, in Wohn- und Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der Parkplatz speziell hierfür vorgesehen ist.
Gibt es ein „zu lang“ beim Parken meines Wohnmobils?
Da es beim Parken Ihres Wohnmobil erst einmal keine Regeln gibt, die nicht auch für PKW gelten, stellt sich hier aber eine andere Frage: Wie lang darf ich mein Wohnmobil im öffentlichen Raum parken?
Hierbei handelt es sich keineswegs um eine Wohnmobil-Parkvorschrift im engeren Sinne. Auch bei einem PKW ist dies nicht unbegrenzt möglich. Bei Wohnmobilen kommt aber hinzu, dass viele dieses nur wenige Wochen im Jahr nutzen und damit das regelmäßige Bewegen des Fahrzeugs mit eventueller neuer Parkplatzsuche, wie es bei einem PKW der Fall ist, entfällt. Hierbei wäre es also wichtig, zu wissen, ab wann der Gemeingebrauch des Parkplatzes übergeht in eine unerlaubte Sondernutzung.
Klare Regeln gibt es hierzu nicht. Das regeln alle Gemeinden ein wenig verschieden, aber vielleicht informieren Sie sich diesbezüglich besser im Vorfeld.
Grobe Richtlinie: Ab sechs Monaten kann es schon kritisch werden.
Und was sagen die Nachbarn?
Wie bereits an einigen Stellen in diesem Artikel ausgeführt, gilt im Grunde für das Parken des Wohnwagen und Wohnmobils, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Im Zuge eines guten Miteinanders mit seinen Mitmenschen und anderen Verkehrsteilnehmern ist es aber vielleicht ratsam, die eigenen Rechte nicht gegen jede Vernunft auszureizen.
Beispiel: In Ihrem Wohngebiet sind Parkplätze sehr rar gesät. Natürlich sind Sie nicht schuld daran, dass es nicht genug Parkplätze für alle Anwohner gibt. Das behauptet niemand. Aber wenn Sie das Wohnmobil monatelang nicht nutzen, könnte es eine feine Geste sein, hierfür tatsächlich einen Stellplatz anzumieten, selbst wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein sollten mit Ihrem Parkplatz auf der Straße im Wohngebiet.
Vielleicht finden Sie ja sogar eine erschwingliche überdachte Parkmöglichkeit, so dass Ihr Reisemobil der Witterung weniger stark ausgesetzt ist und schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: Frieden mit den Nachbarn und die Qualitätssicherug Ihres Reisegefährts.
Beispiel: Ihr Wohnmobil steht in der Nähe einer Schule oder in einem Bereich, in dem oft Kinder die Straßenseite wechseln. Für die Kleinen kann ein Wohnmobil eine starke Einschränkung darstellen, wenn sie sich vergewissern wollen, ob die Straße frei ist. Das gilt bei einem so großen Fahrzeug besonders für Kinder, aber grundsätzlich wohl für alle Fußgänger.
Natürlich darf Ihr Wohnmobil dort, rein rechtlich, stehen. Aber wenn Sie sehen, dass es für viele Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, wirklich eine Behinderung darstellt, sollten Sie überlegen, einen anderen Parkplatz zu suchen.
Streitigkeiten mit Nachbarn und anderen Anwohnern kann man am besten vermeiden, indem man gut kommuniziert und zu Kompromissen bereit ist. Das Wohnmobil oder der Wohnwagen sollen ja ein Quell der Freude für wundervolle Urlaube sein und nicht von Stress überschattet werden.
Sonderregelung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Eine WEG kann auf im Rahmen einer Eigentümerversammlung selbst Regeln aufstellen, die das Parken von Wohnmobilen oder Wohnwagen auf den zum Gebäude gehörenden Parkflächen erlauben oder genehmigen und hier gegebenenfalls auch zeitliche Einschränkungen schaffen. Als Eigentümer wissen Sie womöglich bereits von einer solchen Regelung, als Mieter sollten Sie sich bei Ihrem Vermieter und Wohnungseigentümer entsprechend informieren.
Sollte dieser Fall in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht geklärt sein, sollten Sie dies im Vorfeld zur SPrache bringen und entsprechend eine Regelungsfindung initieren, bevor Sie, mir nichts, dir nichts, Ihr Campingmobil abstellen. Hier kann es oft auch helfen, anzugeben, in welchem zeitlichen Rahmen das Parken des Fahrzeugs beabsichtigt ist.
Wenn Sie das Wohnmobil oder den WOhnwagen nur vorübergehend, womöglich zur Reinigung parken wollen, ist das wahrscheinlich und voraussichtlich kein Problem. Sollten Sie aber planen, das Fahrzeug zum Überwintern abzustellen, ist es sicher sogar ratsam, die WEG vor der Anschaffung des Reisemobils zu fragen.
Parken auf dem eigenen Grundstück
Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Wohnwagen oder Ihr Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück parken dürfen so lange Sie möchten. Ob dies über einen längeren Zeitraum auf einem dafür vorgesehenen Stellplatz sein muss oder nicht, steht in der Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer.
Ihre Nachbarn können keine Beschwerde aus ästhetischen Gründen einreichen. Wir empfehlen trotzdem, für den Nachbarschaftsfrieden, vorher zu klären, ob das Abstellen Ihres Campingfahrzeugs stören könnte.
Was das öffentliche Recht betrifft, gelten in einzelnen Bundesländern oder Gemeinden unterschiedliche Regelungen. Paradebeispiel: In München sind wegen der Ästhetik in Vorgärten nicht einmal Fahrradschuppen gestattet.
Kleiner Exkurs: Es soll Fälle gegeben haben, in denen die Gemeinde das dauerhafte Abstellen bzw. Parken eines Wohnwagens auf dem eigenen Grundstück als überwiegend ortsfeste Nutzung deklarierte und verstand und hier somit das Baurecht als einschlägig einstufte. Da es für solche baulichen Maßnahmen, die unter anderem mit der Errichtung von Wohnraum in Zusammenhang stehen, einer Baugenehmigung bedarf, ist hier im Vorfeld bei der Gemeinde anzufragen, wie dies gehandhabt wird. Dann können Sie sich entsprechend danach richten.
Sonderfall Saisonkennzeichen
Achtung: Wenn Sie ein Saisonkennzeichen für Ihr Campingmobil nutzen, dann vergessen Sie nicht, was auch für PKW gilt: Ohne gültiges Kennzeichen darf ein Wohnwagen oder Wohnmobil nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen stehen. Bei all den vielen Vorteilen, die mit einem Saisonkennzeichen einhergehen, darf dies auf keinen Fall aus Ihrem Fokus geraten.
Dies hat auch damit zu tun, dass Fahrzeuge, die nicht mehr über eine gültige Anmeldung verfügen, keinen Versicherungsschutz genießen. Es kann aber auch durch ein parkendes Fahrzeug ein Schaden entstehen. Hier könnte man eventuell, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, über eine sogenannte Ruheversicherung nachdenken. Damit wären Schadensfälle, die xcurch Ihr parkendes Wohnmobil oder Ihren parkenden Wohnwagenanhänger entstehen, in jedem Fall abgedeckt.
Wichtig: Die Ruheversicherung bewirkt nicht, dass Sie mit einem Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen im öffenltichen Raum stehen bzw. parken dürfen. Es ist vielmehr etwas, das für das Parken auf dem eigenen Grundstück relevant sein könnte. Für abgelaufene Saisonkennzeichen gilt: kein Parken im öffentlichen Raum.
Falsch geparkt mit Wohnwagen oder Wohnmobil: Bußgelder
Grundsätzlich gilt, dass die Strafen bzw. Bußgelder für falsches Parken mit einem Wohnmobil oder Wohnwagen sich an denen für PKW orientieren. Hier haben Sie keine Aufschläge wegen der Größe oder Art Ihres Fahrzeugs zu erwarten. Wenn Sie eine ungefähre Vorstellung von einem zu erwartenden Bußgeld suchen, finden Sie auf dieser Seite eine Orientierung.
Wo parken Sie Ihr Campingfahrzeug?
Haben Sie noch Tipps oder Anmerkungen zum Thema oder haben Sie vielleicht Erfahrungen gemacht, von denen Sie berichten wollen? Parken Sie Ihr Campingfahrzeug im öffentlichen Raum, irgendwo am Straßenrand, oder haben Sie das Glück, es auf dem eigenen Grundstück oder einem speziell dafür angemieteten Einstellplatz unterzubringen? Wir freuen uns über Ihre Beiträge in den Kommentaren.
Abschließend: Das Parken eines Wohnwagens oder Wohnmobils über eine kurze Zeitspanne hinaus kann zuweilen umständlich sein und vielleicht sogar für Konflikte sorgen. Sollten Sie über diesen Artikel gestolpert sein und gerade über die Anschaffung eines Urlaubsgefährts nachdenken, ist vielleicht das Mieten eines Reisemobils oder Wohnwagens eine interessante Option für Sie. Das Parkproblem würde sich für Sie auf diese Weise nicht stellen.
7 Kommentare
Hallo
Mein Nachbar parkt sein Wohnmobil auf seinem Grund direkt vor seiner Garage und vor unserem Wohnzimmer Fenster. Dadurch kann er seine Garage nicht mehr nutzen und wir haben es dunkel. Die Garage ist jetzt für Fahrräder und sonstigen Sachen für den Garten. ER hat zu dem noch 2 PKW auf seinem Grund stehen. Wie ist das mit der Garage? Sollte die nicht nutzbar für PKW sein? Weil ansonsten könnte er das Wohnmobil auf seinen Grund an anderer Stelle parken.
Unklar bleibt aus meiner Sicht: Wenn ich das Womo kirrekt abgestellt habe in Sinne Eurer Hinweise, darf ich dann jederzeit mich darin aufhalten, schlafen essen usw.? Wann gilt es als Campen, vor allem in dieser Kontaktvermeidungszeit während der Pandemie? Auf einem Privatgrund – und sei es nicht der Eigene, z.B. ein Klinikparkplatz, wo och geduldet bin – dürfte es doch niemand etwas angehen, oder?
Sehr gut!
Mit klaren und sehr verständlichen Worten beschrieben um was es geht.
Weiter so!
Vielen Dank an Euch
Es ist immer schön zu wissen was es Alles gibt. Vielen Dank ACSI
Leider haben wir nun viel Zeit , aber da sind alle Camper und Tramper in ganz EU betroffen .
Schön das ACSI sich gemeldet hat und ich bedanke mich für die Tipps . Wir sehen uns , wenn’s wiederlos geht !
sehr gut beschrieben
Vielen Dank, Herr Lipfert!